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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Aufschiebung der Polizeistunde / Verlängerung Schliessungszeiten (Gastwirtschaften)

Gemäss dem Gastgewerbegesetz (GGG), kann die Gemeinde eine vorübergehende oder dauernde Ausnahme der ordentlichen Schliessungszeit sowohl für den Innen- wie auch Aussenbereich (Gartenwirtschaft) bewilligen.

Ob und in welchem Umfang eine entsprechende Bewilligung erteilt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche genau geprüft werden. Hierzu muss zwischen dem Innen- und Aussenbereich unterschieden werden.

Das Gesuch muss mindestens 2 Wochen vor Gültigkeitsbeginn eingereicht werden.

Wenn zum ersten Mal ein Gesuch für das Hinausschieben der ordentlichen Schliessungszeiten eingereicht wird, wird in der Regel zuerst eine befristete Ausnahme mit einer Dauer von längstens 6 Monate ausgestellt.

Bei jedem Patentnehmerwechsel muss, sofern dies gewünscht wird, jeweils ein neues Gesuch um Bewilligung für eine vorübergehende/dauernde Ausnahme von der Schliessungszeit eingereicht werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Stadt Dübendorf keine Freinächte bewilligt, ausser die Stadt selber verfügt auf Grund dem Bevorstehen spezieller Veranstaltungen eine solche Ausnahme. Diese wird jeweils im Glattaler publiziert.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

Zu diesem Gesuch müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail /per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Gebühren

Dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit:

a. 1 Tag pro Woche bis 02.00 Uhr, ganzes Jahr (pauschal) Fr. 500.00
b. Pro weiterer Wochentag bis 02.00 Uhr, ganzes Jahr (Pauschal) Fr. 150.00
c. 1 Tag pro Woche bis 04.00 Uhr, ganzes Jahr (pauschal) Fr. 600.00
d. Pro weiterer Wochentag bis 04.00 Uhr, ganzes Jahr (Pauschal) Fr. 250.00 

Einmalige Ausnahmen von der Schliessungszeit:

a. Bis 02.00 Uhr / pro Tag Fr. 100.00
b. Bis 04.00 Uhr / pro Tag Fr. 150.00

Schreibgebühr; Fr. 60.00

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.